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Zusätzliche allgemeine Bedingungen für IoT-Leistungen

§ 1 Geltung

  1. Der Geltungsbereich umfasst die Nutzung webbasierter Software (im Folgenden: „Software“) einschließlich der hierfür erforderlichen Kommunikationsbauteile (im Folgenden: „Hardware“) im B2B-Bereich, wie sie von der Wilhelm Ewe GmbH & Co. KG (im Folgenden: „EWE“) angeboten werden. Die Datenübertragungsdienste sowie deren Visualisierung erfolgt in Kombination mit einem webbasierten Portal, z. B. www.ewe-suite.de (im Folgenden: „Portal“). Daneben gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB).
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und treten einen Monat nach der Veröffentlichung in Kraft. Der Kunde kann den Vertrag für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung davon Gebrauch macht.

§ 2 Registrierung

  1. Die Inanspruchnahme unserer Soft- und Hardware setzt ein Kundenkonto auf unserem Portal voraus. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Portal besteht nicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach der Anmeldung erhält der Kunde persönliche Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  2. Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss, Nutzungsrechte

  1. Die auf unseren Webseiten und Portal aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Bestellung kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir dem Kunden die Annahme der Bestellung bestätigen.
    Das beinhaltet auch zeitweise oder auf Dauer kostenfrei zur Verfügung gestellte Leistungen zu Test- oder Demonstrationszwecken.
  2. Soweit dem Kunden Softwareanwendungen zur Verfügung gestellt werden, gewähren wir dem Kunden eine nicht ausschließliche, geografisch und zeitlich auf den Erfüllungsort und auf die Laufzeit des Vertrags begrenzte Lizenz zur Nutzung der IoT-Leistung (insbesondere der IOT-Plattform(en)) und, soweit eine Weitergabe der Leistung gestattet ist, zur Erteilung von Unterlizenzen an (End-)Kunden des Kunden zum Zwecke des Vertrags.
  3. Der Kunde erhält keinerlei urheberrechtliche Nutzungsrechte an der von uns im Rahmen der Softwareleistungen verwendeten Software. 
    Eine Einweisung oder Schulung in Bezug auf die Nutzung der Software schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsumfang, Leistungsbefreiungen

  1. EWE verantwortet die Bereitstellung, den Betrieb und den Zugang zu den Plattformen. Die von uns für die jeweiligen Portale angebotenen Geräte und Sensoren sind auf diesen Plattformen entsprechend ihren Leistungsbeschreibungen nutzbar.
  2. Wir sind nicht für Geräten oder Zubehör verantwortlich, die von einer anderen Quelle als unserer erworben oder bereitgestellt wurde. 
  3. Die bestimmungsgemäße Einsetzbarkeit der Soft- oder Hardware kann davon abhängig sein, dass der Kunde oder sonstige Dritte über eine Infrastruktur verfügen und/oder passende Netzwerke nutzen. Wenn diese nicht oder nur unzureichend verfügbar sind, übernehmen wir dafür keine Verantwortung.
  4. Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, soweit durch eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) die Beendigung oder teilweise Einstellung der IoT-Leistung in einem oder mehreren Ländern verfügt, angeordnet oder angedroht wird oder sich ein entsprechendes Verbot aus einer Änderung der Rechtslage ergibt.
  5. Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, soweit eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) beschließt, die Reichweite von zugeteilten Nummern für die Erbringung der IoT-Leistungen in einem oder mehreren Ländern einzuschränken oder zu ändern.
  6. Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, wenn eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) beschließt, in einem oder mehreren Ländern den Roaming-Dienst für SIM-Karten oder „permanente Roaming-Nutzer“ zu sperren oder zu untersagen oder wenn sich ein entsprechendes Verbot aus einer Änderung der Rechtslage ergibt.

§ 5 Verantwortung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Änderung des Namens, Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. Rechnungsanschrift, Rechtsform ggf. Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
  2. Eine unbefugte Nutzung des Kundenkontos durch Dritte ist unverzüglich mitzuteilen. EWE wird den Zugang sofort sperren und der Kunde erhält neue Zugangsdaten. 
  3. Bei dem Verdacht des Missbrauchs der durch EWE bereitgestellten SIM-Karten (s.a. § 7) ist EWE unverzüglich zu informieren. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zum Eingang der Mitteilung in Anspruch genommenen Leistungen und nur bis zum Betrag von 100.- EUR. Unterlässt er die unverzügliche Meldung, so haftet er für die Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären.
  4. Die Hardware darf nicht verändert, umgebaut oder manipuliert werden, andernfalls erlöschen sämtliche Mängelbeseitigungsansprüche.
  5. Wir können die IoT-Leistung unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung einstellen oder abändern, wenn wir feststellen, dass die IoT-Leistung in betrügerischer Absicht benutzt wird. Der Kunde muss bei der Ermittlung und Behebung der Ursachen mit uns zusammenarbeiten.

§ 6 Preise und Zahlung

Grundsätzlich gelten die Angaben der EWE-AVBs, mit diesen ergänzenden Bestimmungen:

  1. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus der jeweils gültigen EWE-NEXT-Preisliste, bzw. die im Einzelauftrag bzw. Rahmenvertrag vereinbarten Preise, Konditionen und Bedingungen. Alle von uns bzw. im Vertrag angegebenen Preise sind Nettopreise ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, auch wenn ein Dritter die Internetseite mit seiner Kennung nutzt.
  2. Die Zahlungen erfolgen i.d.R. für einen vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus. 
  3. Der von EWE in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung, unter Berücksichtigung des vereinbarten Zahlungsziels fällig. 
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EWE berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen, insbesondere die Zugangsberechtigung des Kunden zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines Teiles des in Rechnung gestellten Betrages in Verzug, ist EWE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  5. Die Preise beziehen sich auf Leistungen in Deutschland. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands kann zu erheblichen Mehrkosten (Roaminggebühren) führen, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

§ 7 SIM-Karte

  1. Von EWE verbaute SIM-Karten oder eSIM-Aktivierungen sind das Eigentum von EWE. Nach Vertragsende sind diese zurückzugeben oder werden deaktiviert. Eine Verwendung ist nur in den von uns hergestellten und vom Kunden erworbenen oder gemieteten Geräten gestattet. Bei Missachtung ist EWE zur fristlosen Kündigung des Vertrags sowie zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Diese Verpflichtung ist ggf. nachgeschalteten Anwendern oder Kunden ebenfalls aufzuerlegen. 
  2. Bei von dem Kunden bereitgestellte SIM-Karten übernimmt EWE keine Gewähr dafür, ob und in welcher Qualität der Datentransfer abgewickelt wird. Leistungsunterbrechungen führen in diesem Fall nicht zu Gewährleistungsrechten oder Schadensersatzansprüchen des Kunden.

§ 8 Kündigung, Laufzeit und Sperrung

  1. Kündigungen bedürfen der Textform. 
  2. Der Vertrag ist erstmalig zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündbar. Wird nicht gekündigt, berechnet EWE automatisch das Nutzungsentgeld für weitere 12 Monate im Voraus. Der Kunde kann ab dann jederzeit das Vertragsverhältnis zum nächsten Monatsende kündigen. Sich daraus ergebene Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EWE liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn davon auszugehen ist, dass die Zugangsberechtigung missbräuchlich genutzt wird. EWE ist sodann befugt, die Zugangsberechtigung mit sofortiger Wirkung zu sperren.

§ 9 Ausschluss und Begrenzung unserer Mängelhaftung

  1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software sowie netzwerk-/telematikbasierte Dienste zu erstellen und einzusetzen, die in jeder Anwendungskombination, unter jeglichen technischen und äußeren Bedingungen und durchgehend fehlerfrei lauffähig sind. Dies gilt insbesondere, da unsere Softwareleistungen Ortungs- und Datenübertragungsdienste auch von Datenerhebungen, -verarbeitungen und -übermittlungen durch Dritte sowie von der Verfügbarkeit und Funktionalität von Telekommunikationsnetzen und sonstigen Netzwerken Dritter abhängig sind, auf deren Leistungserbringung wir keinen Einfluss haben.
  2. Wir schulden daher allein das an dem jeweiligen Stand der Technik orientierte Bemühen, um eine größtmögliche Verfügbarkeit und Funktionalität der jeweils überlassenen und zur Verfügung zu stellenden Hardware, Software und Ortungs- bzw. Datenübertragungsdienste.
  3. Diese Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der betreffenden Dienste kann, da diese auf GPS-, GSM- oder Internet-Technologie basieren, zeitlich nur in dem Umfang gewährleistet werden, wie diese Technologien durch einen ordentlichen Anbieter entsprechend dem Stand der Technik bereitgestellt werden. Da die Ortung mittels GPS ferner von der Funktionalität der GPS-Satelliten, der Richtigkeit der von diesen gesendeten Daten sowie der Empfangbarkeit der entsprechenden Signale in hinreichender Qualität und in hinreichendem Umfang abhängig ist, können wir eine Ortung insoweit nicht uneingeschränkt, sondern nur innerhalb der systembedingten Toleranzen gewährleisten.
  4. Wir schulden nicht den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht die Erzielung von Einsparungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten des Kunden.
  5. Dauert eine Störung einer von EWE zu erbringenden Leistung mehr als 24 Stunden, nachdem der Kunde sie EWE gemeldet hat und hat EWE sie zu vertreten, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Bei dauerhafter Störung ist der Kunde berechtigt, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen.
  6. Werden Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung von EWE durch andere Anbieter/Dienstleister/Partner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Die Leistung von EWE beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zuganges zu dem Anbieter. Für Fehlleistungen der von dem Anbieter eingesetzten Software / Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EWE nicht.

§ 10 Übertragung

  1. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Übertragung ist unwirksam.

§ 11 Einwilligung Dritter

  1. Bei Verwendung von GPS-Sensoren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Ortung von Gegenständen, welche sich im Besitz Dritter befinden, grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung dieser Personen zulässig ist. Ggf. sind in Überlassungsvereinbarungen oder im Rahmen von Arbeitsverhältnissen weitere Zustimmungserfordernisse erforderlich.

§ 12 Ausschluss und Begrenzung unserer Haftung

Wir haften nicht, wenn die Softwareleistungen aufgrund folgender Ursachen nicht oder nur eingeschränkt funktionieren:

  1. Ursachen, die von uns nicht zu vertreten sind oder außerhalb unserer Kontrolle liegen, Fehler der Hardware, die nicht von der kaufrechtlichen Gewährleistung umfasst sind, Verlassen des Vertragsgebietes, erforderliche Wartungsdienstleistungen an den IoT-Diensten, welche unsererseits jedoch so durchgeführt werden, dass Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der IoT-Dienste auf ein Mindestmaß reduziert werden, Streik, Naturkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt, Auflagen von Behörden und Gerichten, welche wir zu befolgen haben und welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren.
  2. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Ortungs- und Datenübertragungsdienste.
  3. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung nach unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

§ 13 Datenschutz

  1. Es gilt unsere Datenschutzerklärung mit der Ergänzung, dass im Rahmen der Erbringung der IoT-Leistung auch eine Plattform zur Verwaltung von Anwendungs-/Kundendaten zur Verfügung gestellt wird und dabei personenbezogene Daten des Kunden bzw. dessen Kunden gespeichert oder verarbeitet werden.
  2. Wir, unser Kunde sowie unsere Dienstleister verpflichten sich bei der Vertragsdurchführung die anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 
  3. Die personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck als den in dem Vertrag festgelegten verarbeiten und nicht Dritten mitteilen, außer Dienstleistern/Partnern zur Erfüllung dieses Vertrags.
  4. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten zu Abrechnungs- und Servicezwecken einsehen können.

§ 14 Salvatorische Klausel

Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.