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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Angebote und Auftragsannahme

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Bei Angeboten aus „Lagervorrat“ gilt Zwischenverkauf als vorbehalten.
  2. An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
  3. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen behalten wir uns vor, soweit diese für den Abnehmer zumutbar sind. Mündliche Zusagen jeder Art, auch Zusagen von Reisenden und Vertretern, werden nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  4. Durch die Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die nachstehenden Bedingungen an, durch welche die in seinen eigenen Bestellformularen, Briefbögen, usw. abgedruckten oder im Schriftwechsel erwähnten Bedingungen als aufgehoben gelten, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  5. Bei Sonderanfertigungen sind handelsüblich angemessene oder technisch unvermeidbare Mehr- oder Mindermengen zulässig.

2. Datenschutz

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich nach § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Personenbezogene Daten sind:

  • Name
  • postalische Adressaten
  • Kontaktdaten wie z.B. Telefon, Telefax oder E-Mail etc.

Für die Nutzung unseres Internetangebotes ist es im Allgemeinen nicht erforderlich, personenbezogene Daten anzugeben. Die Eingabe, Übermittlung und Speicherung von personenbezogenen Daten ist damit im Allgemeinen nicht erforderlich.
Sofern Sie uns zur Erbringung von Dienstleistungen beauftragen, für die im Einzelfall gegebenenfalls eine Eingabe, Übermittlung und/oder Speicherung von personenbezogenen Daten erforderlich ist, erheben, speichern und nutzen wir Ihre Daten grundsätzlich nur in dem Rahmen, wie es zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Durchführung der Vertragspflicht erforderlich ist. Die Nutzung Ihrer E-Mail Adresse zur Zusendung von Newslettern und Produktinformationen für eigene Zwecke erfolgt nur dann, wenn Sie uns hierfür Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.
Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten erhoben werden, werden diese Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist daher nicht möglich.

3. Besondere Bestimmungen

Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern oder sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für etwaige Mängel, soweit diese auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung.
Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen der durch die Ware verursachten Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

4. Lieferzeiten

  1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten. Sie sind eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat oder von uns versandbereit gemeldet worden ist.Sie verlängert sich angemessen, unter Berücksichtigung unserer Gesamtplanung, wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, Auftragsänderungen vornimmt oder nicht alle ihm obliegenden Verpflichtungen, z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen und die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald als möglich mit.
    Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt (Krieg, Streik, Aussperrung, Umweltschäden, außerordentliche Wettereinflüsse, Feuer, Unfälle etc.), auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Abnehmer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Der Abnehmer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Abnehmer kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Abnehmer den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, die den gelieferten Gegenstand selbst nicht betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Auch wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn durch außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegende Umstände die Einbringung der Leistung auf unabsehbare Zeit unmöglich wird.
    Die Lieferung erfolgt nach Liefervorschrift oder, falls solche nicht vorliegt, nach unserem Ermessen. Alle Teillieferungen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags- oder Vertragsverhältnisses gelten als ein zusammengehöriges, einheitliches Geschäft, auch wenn die Teillieferungen berechnet werden.
  2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    Unsere folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für unsere Lieferungen und enthalten Passagen, die uns vor Insolvenzfällen schützen sollen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Soweit Abweichungen von diesen Bedingungen vorliegen, werden sie in Angeboten und Auftragsbestätigungen besonders erwähnt.
  3. Fachkundige Abnahme:
    Falls die Ware mit unseren Lieferfahrzeugen angeliefert wird, verpflichtet sich der Käufer, ausreichendes Personal zum Abladen bereitzustellen.
    Mindestens ein Fachkundiger muss im Auftrag des Käufers die Ware sach- und fachgerecht übernehmen. Hat der Käufer beim Eintreffen des Lieferfahrzeuges keine fachkundige Person bereitgestellt, so sind wir berechtigt, ohne sachkundige Übernahme abzuladen. Das hierdurch entstehende Übernahmerisiko trägt der Käufer. Es sei denn, er hätte vorher für diesen Fall erneute Anlieferung vereinbart, wobei die Kosten der erneuten Anlieferung vom Käufer übernommen werden müssen.

5. Versand und Transport

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
  2. Der Versand und Transport geschieht auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware franko zu liefern ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware einem fremden Frachtführer übergeben oder von unserem Lieferwagen beim Kunden abgeladen wurde.

6. Maße und Gewichte

Alle unsere Produkte unterliegen durch ständige Weiterentwicklung konstruktiver Veränderungen, so dass Maße und Gewichte nur Zirka-Angaben sind und die Abbildungen im Katalog und in Angeboten nur unverbindliche Beispiele sind.

7. Beanstandungen und Mängelhaftung

  1. Die Obliegenheiten der § 377 HGB gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Verarbeitung und Einbau schriftlich anzuzeigen hat.
  2. Für nicht sofort erkennbare Mängel, die sofort nach Feststellung zu rügen sind, haften wir innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung.
  3. Bei fristgerechter, berechtigter Rüge mangelhafter Ware im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum zurück. Ein Rücktritts- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist. Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. Unsere Abnehmer dürfen festgestellte Mängel nur selbst durch eigene anerkannte Fachkräfte beheben, wenn wir dem ausdrücklich zustimmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, die den gelieferten Gegenstand nicht selbst betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Zugesicherte Eigenschaften sind ausdrücklich als Zusicherung zu kennzeichnen. Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand, Verwendungszweck usw. (z.B. DIN-Normen, Maße und Gewichte, Härte, Gebrauchswert) betreffen den ungefähren Charakter und Typ der Ware und begründen keine Zusicherung von Eigenschaften der Ware.
  6. Wir behalten uns Änderungen an unseren Produkten vor, die dem technischen Fortschritt dienen. Die Änderungen dürfen nur im für den Abnehmer zumutbaren Umfange erfolgen.
  7. Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten und die Einhaltung der für den Einbau und die Prüfung gültigen DIN-Vorschriften und sonstiger Regeln der Technik. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.

8. Rücksendungen

  1. Rücksendungen sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
  2. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 20 % Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Etwaige Aufarbeitungskosten werden dem Kunden extra in Rechnung gestellt.
  3. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Kundenwunsch besonders beschaffter Ware sowie Ware, die nicht mehr dem technischen Stand unserer gültigen Verkaufsunterlage entspricht, ist ausgeschlossen.

9. Preise

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Ab einem Nettowarenwert von 2.500,00 € liefern wir frei Haus bzw. franko Grenze der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Mehrkosten für Sonderzustellung (Expressgut, Eilgut und Postpakete) werden gesondert berechnet.
  4. Kleinstaufträge unter 200,00 € werden ohne Rabatt abgerechnet.
  5. Schnellbeschaffung verursacht erhebliche Kosten, die in der gewöhnlichen Kalkulation nicht enthalten sind. Durch Schnellbeschaffung entstehende Zusatzkosten führen von Fall zu Fall zu besonderer Berechnung. Wir werden im Einzelfall darauf hinweisen.

10. Tagespreisregelung

Es werden die am Liefertage geltenden Preise berechnet, gleichgültig, ob inzwischen eine Erhöhung oder Ermäßigung eingetreten ist.
Ein Rücktrittsrecht aufgrund geänderter Preise gemäß anderer Herstellungs- und Materialkosten wird nur eingeräumt, wenn vor Vertragsabschluss eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

11.Zahlungen

  1. Die Zahlungen haben, falls nicht anders vereinbart, ohne Abzug frei hier zu erfolgen und zwar spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Versandtag netto.
  2. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Bei Verzug des Bestellers sind wir zudem berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 € zu fordern. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Wir sind ferner zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens berechtigt. Es bedarf hierzu keiner Mahnung. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für die Diskontierung und Einziehung dem Besteller zur Last. Wechsel werden nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
  4. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht auf Grund von Beanstandungen und Gegenansprüchen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu.
  5. Die Erfüllung unserer Lieferungsfrist setzt unbedingte Kreditwürdigkeit voraus. Sollten bei der Abwicklung eines Auftrages Zweifel in dieser Hinsicht entstehen, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere gesamten Forderungen wie auch laufende Wechsel zur sofortigen Zahlung fällig. Eine Pflicht zur rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung wird nicht übernommen.

12. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen haben, erfüllt sind. Unter  Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der Käufer in Verzug ist.
  2. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen. Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
  3. Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt der Käufer uns schon jetzt in Höhe des Wertes unserer Ware Miteigentum an den ihm gehörenden Sachen oder Beständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Wir haben jederzeit Zugangs- und Verfügungsrecht für unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.
  4. Der Käufer tritt alle Ansprüche an Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Einbau, zustehen, in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, die wir gegen den Käufer haben.
  5. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf unsererseits für uns einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Verzug, Scheck- oder Wechselprotest sowie Zahlungseinstellung des Käufers. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen diese Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Abnehmer zur Herausgabe verpflichtet.
  7. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

13. Übertragbarkeit

Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht ohne unsere Zustimmung übertragbar.

14. Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Braunschweig.
  3. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Bei Auslandslieferverträgen sind wir zudem berechtigt, bei dem Gericht der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage zu erheben.

15. Prüfungen und Abnahmen

Es besteht die Möglichkeit, folgende Nachweise über durchgeführte Ablieferungsprüfungen zu beziehen:

1. Werkszeugnis 2.2 nach DIN EN 10204            Bestellnummer 0387970    13,90 € je Zeugnis

2. Abnahmeprüfzeugnis 3.1. nach DIN EN 10204        Bestellnummer 0387971    27,60 € je Zeugnis.
Da dem 3.1.-Zeugnis eine spezifische Prüfung vorangeht, muss die Bestellung des Nachweises bereits mit der Warenbestellung zusammen erfolgen.

16. Salvatorische Klausel

Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

 

 
Braunschweig, Dezember 2015,
Wilhelm Ewe GmbH & Co. KG